Sofortmaßnahmen – Abwendung lebensbedrohender Situationen.
Wie gehen Sie vor?
Sofortmaßnahmen – Abwendung lebensbedrohender Situationen
Notruf- schnelles Alarmieren von qualifizierter Hilfe (Notruf 112)
Erste Hilfe – Erforderliche Maßnahmen zur Herstellung der Transportfähigkeit
Rettungsdienst – Technisch verbesserte Fortsetzung der Maßnahmen und Transport
Krankenhaus – Erweiterte Erstbehandlung, endgültige Therapie
Der Ablauf der Hilfeleistungen nach einem Verkehrsunfall kann wie eine Kette gesehen werden, die aus fünf Gliedern besteht: